Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46538
VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15 (https://dejure.org/2015,46538)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 (https://dejure.org/2015,46538)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27. November 2015 - 5 L 1960/15 (https://dejure.org/2015,46538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09

    Für die Feststellung der Nichteignung wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.2(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.4(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009, a.a.O.; ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009, 11 CS 07.2671, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 11 CS 07.2671
    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Ebenso wenig hängt der im Regelfall gerechtfertigte Schluss auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen davon ab, dass der Drogenkonsument im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat oder konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit bei diesem zu verzeichnen waren.3(Vgl. dazu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 26.06.2009 und vom 29.05.2009, a.a.O.; Urteil des Gerichts vom 16.11.2011 - 10 K 488/11 - ebenso VGH München, Beschluss vom 23.04.2008, 11 CS 07.2671, juris).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.4(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009, a.a.O.; ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009, 11 CS 07.2671, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat der Betroffene auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.6(Vgl. dazu VG Saarlouis, Beschluss vom 6 L 1295/14; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg/Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Rechtsmittel-AZ: 1 B 242/15.
  • VG Saarlouis, 05.07.2012 - 10 L 503/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, der sich auch die Kammer anschließt, dass die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs den individuellen Belangen des Einzelnen in der Regel vorgeht.5(Vgl. Beschlüsse vom 05.07.2012 - 10 L 503/12 -, vom 12.07.2013 - 10 L 789/13 - und vom 06.11.2015 - 5 L 1432/15 -).
  • VG Saarlouis, 04.08.2011 - 10 L 489/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.2(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11
    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Diese auf die typische Interessenlage abstellende Begründung ist zulässig und ausreichend, weil es um die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs geht und in Fällen der vorliegenden Art sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend sind.1(1 Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 B 187/8 - VG Saarlouis, Beschlüsse vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -, vom 20.01.2012 - 10 L 1872/11 -, m.w.N., vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 - und vom 08.06.2015 - 5 L 555/15 -).
  • VG Saarlouis, 02.05.2014 - 6 L 481/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.2(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 16.11.2011 - 10 K 488/11
    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Ebenso wenig hängt der im Regelfall gerechtfertigte Schluss auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen davon ab, dass der Drogenkonsument im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat oder konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit bei diesem zu verzeichnen waren.3(Vgl. dazu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 26.06.2009 und vom 29.05.2009, a.a.O.; Urteil des Gerichts vom 16.11.2011 - 10 K 488/11 - ebenso VGH München, Beschluss vom 23.04.2008, 11 CS 07.2671, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2006 - 1 M 22/06

    Verlust der Fahreignung wegen Amphetaminkonsum; Frage der Wiedererlangung infolge

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15
    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat der Betroffene auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.6(Vgl. dazu VG Saarlouis, Beschluss vom 6 L 1295/14; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg/Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • VG Saarlouis, 13.07.2016 - 5 L 833/16

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts des Drogenkonsums

    Sein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs wurde mit Beschluss der Kammer vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - zurückgewiesen: Auch bei einem einmaligen oder nur gelegentlichen Konsum einer sog. harten Droge, wie Amphetamin, sei die grundsätzliche Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gerechtfertigt, sodass auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 StVG, 46 Abs. FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrerlaubnis in der Regel zu entziehen sei.

    Das OVG des Saarlandes änderte auf die Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 15.02.2016 - 1 B 242/15 - den Beschluss vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - ab, stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 11.11.2015 hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheides verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis wieder her und ordnete hinsichtlich der unter Nr. 3 des Bescheides ergangenen Aufforderung, den Führerschein unverzüglich bei dem Antragsgegner abzuliefern, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an: Der Nachweis, dass der Antragsteller bis zum 11.08.2015 Amphetaminkonsument war, sei weder nach Aktenlage geführt noch im Wege einer wissenschaftlich aussagekräftigen Untersuchung nachzuholen.

    Die auf die typische Interessenlage abstellende Begründung ist - wie im Beschluss vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - ausgeführt - zulässig und ausreichend, weil es um die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs geht und in Fällen der vorliegenden Art sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsaktes selbst maßgebend sind.

    Die Interessen des Antragstellers müssten vorliegend - wie auch schon im Beschluss vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - ausgeführt - selbst dann zurücktreten, wenn auf Grund seines Vortrages im gerichtlichen Verfahren Zweifel an seinem Konsum von Amphetamin und/oder Cannabis bestünden.

  • VG Saarlouis, 18.01.2017 - 5 L 38/17

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, der sich auch die Kammer anschließt, dass die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs den individuellen Belangen des Einzelnen in der Regel vorgeht.(Vgl. Beschlüsse vom 05.07.2012 - 10 L 503/12 -, vom 12.07.2013 - 10 L 789/13 -, vom 06.11.2015 - 5 L 1432/15 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -, vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -, vom 02.05.2016 - 5 L 475/16 -, vom 19.10.2016 - 5 L 1759/16 - OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.09.2016 - 1 B 273/16 -).
  • OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15

    Zur sofortigen Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums - hier:

    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. November 2015 - 5 L 1960/15 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 11. November 2015 hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheides verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt und hinsichtlich der unter Nr. 3 des Bescheids ergangenen Aufforderung, den Führerschein unverzüglich bei dem Antragsgegner abzuliefern, angeordnet.
  • OVG Saarland, 20.10.2016 - 1 B 243/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts auf Drogenkonsum; hier:

    Ein erster Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Verfügung vom 11.11.2015 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenem Amphetaminkonsums

    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/l, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/l, vom 31.08.2015 - 5 L 806/15 -: 140 ng/l, vom 14.11.2014 - 6 L 1768/14 -: 14 ng/l, vom 22.09.2014 - 6 L 1092/14 -: 47 ng/l, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -: 7 ng/l, vom 27.01.2014 - 6 L 2126/13 -: 25 ng/l, vom 21.08.2013 - 10 L 929/13 -: 420 ng/l, vom 20.06.2013 - 10 L 821/13 -: 100 ng/l, vom 16.05.2013 - 10 L 744/13 -: 140 ng/l, vom 27.02.2013 - 10 L 255/13 -: 34 ng/l, vom 04.05.2012 - 10 L 319/12 -: 85 ng/l, vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -: 220 ng/l, vom 31.05.2011 - 10 L 415/11 -: 23 ng/l, vom 25.03.2011 - 10 L 141/11 -: 79 ng/l, vom 26.01.2010 - 10 L 2144/09 -: 122 ng/l mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Antragsgegner dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Antragstellers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Antragsteller seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei behaupteter unwillentlicher Einnahme

    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat die Antragstellerin vielmehr auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die ihr insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenen Amphetaminkonsums

    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/ml, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/ml, vom 31.08.2015 -5 L 806/15-: 140 ng/ml, vom 14.11.2014 -6 L 1768/14-: 14 ng/ml, vom 22.09.2014 -6 L 1092/14-: 47 ng/ml, vom 02.05.2014 -6 L 481/14-: 7 ng/ml, vom 27.01.2014 -6 L 2126/13-: 25 ng/ml, vom 21.08.2013 -10 L 929/13-: 420 ng/ml, vom 20.06.2013 -10 L 821/13-: 100 ng/ml, vom 16.05.2013 -10 L 744/13-: 140 ng/ml, vom 27.02.2013 -10 L 255/13-: 34 ng/ml, vom 04.05.2012 -10 L 319/12-: 85 ng/ml, vom 28.07.2011 -10 L 558/11-: 220 ng/ml, vom 31.05.2011 -10 L 415/11-: 23 ng/ml, vom 25.03.2011 -10 L 141/11-: 79 ng/ml, vom 26.01.2010 -10 L 2144/09-: 122 ng/ml mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Beklagten dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Klägers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Kläger seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166 und vom 23.12.2015 - 1 B 232/15 -, ZfSch 2016, 237; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 = ZfSch 2002, 454 = DVBl 2002, 1265 = Blutalkohol 39, 362; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht